Rechtsprechung
BGH, 23.09.1960 - 3 StR 31/60 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Ablehnung der Vernehmung eines Amtsrichters als Zeuge, der den Angeklagten im Vorverfahren vernommen hat - Zurechnung der wissentlichen und willentlichen Verwirklichung einer tatbestandsmäßigen rechtswidrigen Tat zur Schuld
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- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 23.09.1960 - 3 StR 31/60
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ist die wissentliche und willentliche Verwirklichung der tatbestandsmäßigen rechtswidrigen Tat dem Täter zur Schuld zuzurechnen, wenn er das Unrechte dieser Tatbestandsverwirklichung kannte oder bei der ihm zuzumutenden Anspannung des Gewissens hätte kennen können (BGHSt 2, 194, 209) [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]; die Kenntnis der Strafbarkeit seines Tuns braucht der Täter nicht zu haben.